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Tabu oder Bärendienst - Für oder gegen die versicherten Beschäftigten?

Neues > 2013

Zuletzt geändert am 03.09.2013


Tabu oder Bärendienst - Für oder gegen die versicherten Beschäftigten?


Vom "Tabu mit Todesfolge"...

Unter dem Titel "Tabu mit Todesfolge" hat sich Dr. Müsch in einem Beitrag für die Zeitschrift "Die GesundheitsWirtschaft" (Dr. F. H. Müsch, Tabu mit Todesfolge, in: Die GesundheitsWirtschaft, Heft 5/12; vgl. unter Heft 5/12 unter Debatte auf der Internetseite https://www.bibliomed.de/gesundheitswirtschaft/-/magazine/detail/780700) damit auseinandergesetzt, weshalb wir heute immer noch mit einer enorm hohen Zahl an tödlich verlaufenden Berufskrankheiten konfrontiert sind. Leider ist der Artikel nicht direkt im Internet abrufbar.

Dr. Müsch beginnt seine Überlegungen mit der Feststellung: Jede Berufskrankheit könnte vermieden werden, wenn nur der Prävention das richtige Gewicht gegeben würde. Dass Berufskrankheiten heute eine enorme Rolle spielen belegt er mit einer Reihe von Zahlen:

"Seit 2001 sind Berufskrankheiten die arbeitsbedingte Topdesursache Nummer eins. Laut statistischem und finanziellem Bericht des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zum Aufkommen lag die Zal der BK-Todesfälle (2.509) im Jahr 2010 wieder erheblich über denen der Arbeitsunfälle (674) und Arbeitswegeunfälle (373) zusammengenommen - wobei die Schere sich viele Jahre lang deutlich geöffnet hatte.
2010 wurden insgesamt 31812 Berufskrankheiten neu festgestellt beziehungsweise erstmals entschädigt, daneben zählte die Statistik 115.461 BK-Rentenfälle."


Aufgrund dieser Zahlen kommt Dr. Müsch zu der Feststellung, es ist völlig unverständlich, weshalb die zuständige Arbeitsministerin untätig bleibt.

Er stellt fest, das gesamte Berufskrankheitengeschehen von den fehlenden Prävention, über die unzureichende medizinische Ursachenklärung bis hin zur systematischen Verhinderung der Anerkennung als Berufskrankheit ist mit einer Tabuisierung durch Medien, Politik, Betriebe und Unternehmen, usw. usf. belegt. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen, zu deren Lasten nicht erkannte, nicht angezeigte oder nicht anerkannte Berufskrankheiten finanziell gehen, scheinen an einer Aufklärung nicht interessiert zu sein. Dies verblüfft gerade auch deshalb, da die offiziellen Statistiken ja nur die Fälle erfassen, bei denen es überhaupt zu einer Anzeige gekommen ist. Faktisch haben wir es mit einer wesentlich höheren Dunkelziffer von Erkrankungen zu tun, die ihre Ursache in einer unzureichenden Prävention haben.

Wie bereits erwähnt, zieht Dr. Müsch den Schluss, dass wir es hier mit einer breiten Tabuisierung zu tun haben, die wiederum eine ganze Reihe von Ursachen hat:

  • Eine erste Ursache sieht er darin, dass Berufskrankheiten nicht als Krankheiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und damit vom Gesundheitsministerium, sondern in der Unfallversicherung (SGB VII) vom Arbeitsministerium behandelt werden.


  • Als weitere Ursache sieht er den Umstand, dass die Unfallversicherungsträger den Beschäftigten nur wenig bekannt sind. Kaum jemand kennt die Institution, die sich überbetrieblich um Prävention und Berufskrankheiten kümmern sollte.


  • BK-Verfahren bleiben medial völlig unbeachtet. BK-Fälle werden individualisiert als "Einzelfälle" behandelt. Nur ausgesprochen selten gelingt es, die Zusammenhänge und die Massenhaftigkeit des Vorkommens von Berufskrankheiten tatsächlich in die Öffentlichkeit zu tragen.


  • Eine Folge dieser Marginalisierung des Berufskrankheitengeschehens wurde auch die Arbeitsmedizin zunehmend marginalisiert. Das betrifft sowohl die Zahl als auch die Wiederbesetzung der Lehrstühle für Arbeitsmedizin an den Universitäten. Es betrifft aber vor allem die faktische Abschaffung der früheren Gewerbeärzte auf Landesebene. Es betrifft auch beispielsweise die Beseitigung des "Fachbereichs Arbeitsmedizin" bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In diese Marginalisierung gehört auch der Sachverhalt, dass das frühere "Bundesarbeitsblatt" eingestellt wurde und damit das Organ für eine Veröffentlichung von Richtlinien aus dem Ministerium sowie Ergebnissen von arbeitsmedizinischen Beratungsgremien des Arbeitsministeriums auf einen privaten Verlag übertragen und damit nicht mehr einfach und vor allem frei zugänglich sind.


Dr. Müsch fasst diese Entwicklung so zusammen:
"Insgesamt stellt sich die Lage so dar, dass die Aushöhlung der Arbeitsmedizin einhergeht mit einer Tabuisierung der BK-Problematik unter Inkaufnahme eines sehr kostspieligen BK-Präventionsversagens."

... über den Bärendienst ...

Der Beitrag von Dr. Müsch löste eine Reaktion beim DGUV e.V., dem Dachvereins der gesetzlichen Unfallversicherungen aus. Der Leiter der Abteilung Versicherung und Leistung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., Dr. Kranig erwiderte in der gleichen Zeitschrift und wertete den Beitrag aus der Sicht der Verwaltung des DGUV e.V. Der Beitrag von Dr. Kranig lautete "Bärendienst für den Arbeitsschutz" (Dr. Kranig, Bärendienst für den Arbeitsschutz, in: Die GesundheitsWirtschaft, Heft 6/12; vgl. unter Heft6/12 unter Debatte auf der Internetseite https://www.bibliomed.de/gesundheitswirtschaft/-/magazine/detail/821886). Leider ist auch dieser Beitrag nicht unmittelbar im Internet verfügbar.

Man muss wissen, dass Dr. Kranig, im Gegensatz zu Dr. Müsch, Jurist und kein Arbeitsmediziner ist.

Zunächst bestätigt Dr. Kranig die Sorge von Dr. Müsch, nämlich die "systematische Aushöhlung der Arbeitsmedizin" und die Marginalisierung der Arbeitsmedizin:

  • bei der Facharztweiterbildung
  • durch fehlenden Nachwuchs
  • die Auflösung von Lehrstühlen
  • die Dezimierung bis zur Abschaffung der Landesgewerbeärzte.


Dr. Kranig wirft nun aber Dr. Müsch vor, er erweise diesem Anliegen, die Marginalisierung der Arbeitsmedizin zu bremsen, einen Bärendienst,
"indem er die zweifelsohne notwendige Stärkung der Arbeitsmedizin mit einer Tabuisierung und mangelnden Prävention von Berufskrankheiten begründet." Hier stutzt man, da Dr. Müsch ja die Marginalisierung der Arbeitsmedizin als eine von mehreren Ursachen für eine Tabuisierung der Berufskrankheiten benennt.

Dr. Kranig geht noch weiter und teilt mit:
"Über das Thema Berufskrankheiten wird regelmäßig in den Medien und Parlamenten diskutiert. Hierzu trägt auch die gesetzliche Unfallversicherung mit Öffentlichkeitsarbeit und Präventionskampagnen bei. Von einer "Tabuisierung" kann also keine Rede sein." Wer sich mit dem betrieblichen und überbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz auch nur ein wenig befasst, der kennt das Problem, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz die erforderliche Öffentlichkeit zu verschaffen. Gerade hat im Juli 2013 noch Dr. Platz aus der Geschäftsführung der BGHM den Mitgliedern der Vertreterversammlung stolz den Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit präsentiert, mit der Begründung "Klappern gehöre zum Handwerk" und die BGHM hätte nicht ausreichend geklappert. Vielleicht verrät Dr. Kranig ja noch, welche Medien er zu lesen pflegt und wo die Aktivitäten der Politik zu finden sind.

Dr. Kranig sieht die Argumentation von Dr. Müsch, die sich auf Zahl der Todesfälle durch Berufskrankheiten stützt kritisch. Zwar gibt Dr. Kranig zu, dass die Zahlen durchaus so existieren, allerdings seien diese Zahlen durch Expositionen bestimmt, die weit in der Vergangenheit stattgefunden haben und bei denen mit langen Latenzzeiten zu rechnen sei. Dr. Kranig schlussfolgert:
"Entscheidend ist es, hieraus für die Zukunft zu lernen." Gleichzeitig unterstellt er Dr. Müsch: "Über dieses wichtige Thema verliert Müsch leider kein Wort." Um zu belegen, dass für die Ermittlung aktueller Gefährdungen viel getan und früh den Gefahren nachgespürt werde, verweist er auf die Forschungsaktivitäten, beispielsweise zu Nanopartikeln oder auch die Aktivitäten, die durch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) oder auch das BMAS ergriffen hätten. Diese gingen mit umfangreichen Programmen den Gesundheitsgefahren in der veränderten Arbeitswelt nach. Er kommt letztlich zu dem Schluss: "Eine Arbeitswelt wie unsere braucht eine gute, interdisziplinär aufgestellte und vernetzte Arbeitsmedizin, die sich die Prävention aller arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auf die Fahne schreibt - und nicht den verengten Blick auf Berufskrankheiten."

... zum "Thema verfehlt" ...

In einem weiteren Beitrag erwidert Otto Blome auf den Beitrag von Dr. Kranig unter dem Titel "Thema verfehlt" (O. Blome, Thema verfehlt, in: Die GesundheitsWirtschaft, Heft 1/13; vgl. unter Heft 1/13 unter Debatte auf der Seite https://www.bibliomed.de/gesundheitswirtschaft/-/magazine/detail/874103). Er stellt zunächst fest, dass die von Dr. Müsch aufgeführten Tabus bei Insidern sehr wohl bekannt seien, aber weder in der Öffentlichkeit, noch in den Medien und auch nicht in der Politik die erforderliche Aufmerksamkeit erfahren würden. Ebenso sei in der Fachwelt unstrittig, dass die Berufskrankheiten
"die Achillesferse der gesetzlichen Unfallversicherung und damit des gesamten Sozialversicherungssystems sind". Die von Dr. Kranig aufgeführte zeitliche Verzögerung zwischen Exposition und des Eintritt des massiven Gesundheitsschadens sei natürlich bekannt, sei aber keine Erklärung für die Tabuisierung. Blome weist darauf hin, dass die Aussage wie sie von Dr. Kranig vorgebracht wird, die DGUV und der staatliche Arbeitsschutz trügen heute dafür Sorge, dass die Unternehmer ihre Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen, nur ausschmückendes Beiwerk sei. Und er weist weiter darauf hin, dass Dr. Kranig mit seiner Aussage, Dr. Müsch hätte einen Bärendienst für die Arbeitsmedizin geleistet, von den Versäumnissen des Bundes und der Länder im Gesundheitsschutz ablenkt.

... und noch einigen Ergänzungen durch Forum-BG

Wie Recht Dr. Müsch mit seiner These der Tabuisierung der Berufskrankheiten hat, wird nicht nur an den von ihm beispielhaft aufgeführten Ursachen deutlich. Man könnte sie auf noch andere Weise ergänzen. Man muss nur die Betrachtungsweise des BK-Geschehens umkehren:

  • Aus der Sicht von Beschäftigten oder Versicherten sieht die Sache doch so aus, dass sie sich nur sehr schwer gegen bestehende Arbeitsbedingungen wehren können. Nur wenn es gelingt, mit anderen Beschäftigten gemeinsam und mit der Interessensvertretung - sei es Betriebs- oder Personalrat - sowie ihrer Gewerkschaft das Thema Arbeitsbedingungen zu problematisieren, kann damit gerechnet werden, Veränderungen zu erreichen. Bis dahin bestehen die Arbeitsbedingungen und damit die Gesundheitsgefahren erst einmal weiter. Mit seinem Beispiel über die hohe Bedeutung der psychischen Belastungen bei der Arbeit durch immer weitere Arbeitsverdichtung, durch zeitlichen Stress und durch die ständige Verfügbarkeit aufgrund neuer Kommunikationsmittel wie etwa dem Handy, hat Dr. Kranig durchaus Recht. Man muss ihn aber daran erinnern, dass die Problematisierung dieses Themenbereichs keineswegs von den Unfallversicherungen oder den staatlichen Arbeitsschutzeinrichtungen, sondern von den Gewerkschaften und den europäischen Arbeitsschutzinstitutionen erfolgt ist und gerade die Unfallversicherungsträger nur sehr mühselig motiviert werden konnten, sich dieses Themas anzunehmen. Die Aufrufe, endlich auch die psychischen Belastungen in die betriebliche Überwachung durch die Unfallversicherungsträger einzubeziehen waren zahlreich und häufig vergeblich.


  • Und wiederum aus der Sicht der Versicherten: Wer glaubt, die staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen oder auch die BGen wären eine schnelle und wirksame Hilfe bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der hat dies noch nicht in der Praxis versucht. Muss doch Dr. Kranig zugeben, dass die staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen personell kaum in der Lage sind ihren Aufgaben nachzukommen. Ständig wachsen für sie die Aufgaben und zwar nicht im Arbeits- und Gesundheitsschutz, sondern durch Ausdehnung ihrer Zuständigkeit auf gerade aktuell oder populär gewordene Bereiche, wie etwa den Umweltschutz, den Verbraucherschutz usw. usf. Und in aller Regel geschieht dies, ohne neue personelle Kapazitäten zu schaffen. Einige Bundesländer haben die Gewerbeärzte bereits völlig abgeschafft, andere die Zahl der Stellen für Gewerbeärzte drastisch gekürzt. Wo sieht Dr. Kranig die Aktivitäten des staatlichen Arbeitsschutzes angesichts der überaus knappen personellen Resourcen? Wovon redet Dr. Kranig also, wenn er von den gemeinsamen Aktivitäten von BGen und staatlichem Arbeitsschutz schreibt? Für die Betriebe bedeutet dies, dass Messungen - sei es von Gefahrstoffen, sei es von physikalischen Einwirkungen wie beispielsweise Lärm usw. - immer häufiger unterbleiben. Sollte es Dr. Kranig entgangen sein, dass auch bei einzelnen BGen mittlerweile das Sparen die Präventionsmaßnahmen beschneidet. Erinnert sei hier wieder einmal an die Aktivitäten der BGHM, u.a. auch bei deren Messstellen. Nicht zufällig ist die BGHM bei den Unfallzahlen ans Ende der gewerblichen BGen gerutscht. Ist das nicht genau die von Dr. Müsch beschriebene fehlende Prävention von Berufskrankheiten?


Die Tabuisierung von Berufskrankheiten geht für die Versicherten gerade dann erst richtig los, wenn sie durch Belastungen bei der Arbeit einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben:

  • Dann sehen sie sich erst einmal mit den Vorhaltungen vieler Ärzte konfrontiert, sie hätten nicht ausreichend "gesund" gelebt. Die Ursachen von Erkrankungen werden eher außerhalb der Arbeitstätigkeit gesucht und die BGen bedienen diesen Argumentationskanon sehr eifrig. Erinnern wir uns wie immer wieder beispielsweise das Rauchen als Ursache für Schädigungen angeführt wird und die um ein Vielfaches höheren betriebliche Schadstoffbelastungen negiert werden.


  • Kommt es doch noch zu einer BK-Anzeige, so stehen die Geschädigten und ihre Angehörigen vor der schwierigen Aufgabe, einen Gutachter zu finden, der nicht in einer direkten oder indirekten Abhängigkeit zur Berufsgenossenschaft steht. Einen Gutachter zu finden, der wirklich unabhängig von den Unfallversicherungsträgern ist, ist für normale Versicherte äußerst schwierig. Zum einen legen die Fachärzte ihre finanziellen Abhängigkeiten oder Beziehungen zu den Unfallversicherungsträgern normalerweise nicht offen und zum anderen tun die Unfallversicherungsträger das ihre, um "gute Kontakte" zu Gutachtern zu pflegen und um diese dann wiederum bevorzugt als Gutachter vorschlagen. Gerade angesichts der schwindenden Zahl an Lehrstühlen für Arbeitsmedizin wird diese offensichtlich "Bedeutungslosigkeit", in die die Arbeitsmedizin abzugleiten droht, auch zu einem Hemmnis, um an Projekt- und Forschungsmittel zu gelangen. Für die Unfallversicherungsträger wiederum ein fruchtbares Feld, um sich "Partner" zu sichern. Gleichzeitig tun die Unfallversicherungsträger und ihr Dachverein, der DGUV e.V. ihr Möglichstes derartige Beziehungen nicht publik werden zu lassen. Ein schönes Beispiel hierfür bietet die Dokumentation der Falkensteiner Tage 2010 (vgl. Die Falkensteiner Tage 2010). Da diese Veröffentlichung von der Abteilung verantwortet wird, die Dr. Kranig leitet, trägt er sicherlich eine Verantwortung für diese Zensur. Eben der Dr. Kranig, der Dr. Müsch vorwirft, dem Arbeitsschutz einen Bärendienst zu erweisen. Wäre es nicht richtiger für Dr. Kranig und den DGUV e.V. für die vielen Bärendienste, die sie dem Arbeitsschutz schon geleistet haben einen - um im Bild zu bleiben - Bärenzwinger, möglichst sicher auf einer der Burgen in der Eifel zu eröffnen?


  • Kommt es um die Anerkennung einer BK-Anzeige auch noch zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht, so müssen die betroffenen Versicherten erfahren, dass die Tabuisierung bei den Sozialgerichten fortgesetzt wird. Hierfür ein aktuelles Beispiel: Die taz berichtete am 23.08.2013 unter der Überschrift "Berufskrankheit anerkannt" über eine BK-Fall, bei dem die Nervenschäden eines Arbeiters, der ein Lösungsmittel nicht vertrug, nach acht Jahren durch die Sozialgerichte endlich zugegeben worden waren. (vgl. http://www.taz.de/Sieg-gegen-Gutachterunwesen/!122410/). Die Vertreter der Sozialgerichtsbarkeit können sich wohl kaum vorstellen, was es für Betroffene bedeutet auf ihr Recht acht Jahre warten zu müssen, immer in der Unsicherheit, die Berufskrankheit aus irgendwelchen vorgeschobenen Gründen, oder wegen unfähiger oder finanziell mit den BGen verbandelter Gutachter, oder wegen eines "unglücklich" verlaufenen Sozialgerichtsverfahrens überhaupt nicht anerkannt zu bekommen.


Wie aktuell der Beitrag von Dr. Müsch ist, zeigt sich schließlich auch in seiner Forderung nach einem Berufskrankheitenbeauftragten. Vor wenigen Tagen hat Bremen eine Beratungsstelle für Berufskrankheiten eröffnet hat (vgl. Die kleine Sensation: Beratungsstelle für Berufskrankheiten).

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