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Berufskrankheiten > Die Liste der Berufskrankheiten > Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung
Zuletzt geändert am 3.11.2008
Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
Es ist unstrittig, dass natürliche UV-Strahlung das Hautkrebsrisiko erhöht und zwar nicht nur beim Sonnenbaden, sondern auch beim Arbeiten im Freien. Hierfür liegen hinreichende wissenschaftliche Ergebnisse vor.
Exemplarisch wird hier nur auf eine bereits 1993 in der Zeitschrift „Das Gesundheitswesen“ vorgestellte medizinische Studie der FU-Berlin, Klinikum Steglitz, verwiesen. Sie befasst sich mit der beruflichen und privaten UV-Exposition. Das Fazit der Studie lautete: Es bedarf dringend der Prävention bei beruflicher UV-Exposition.
Im Jahr 2007 hat die BAUA die Ergebnisse einer Studie unter dem Titel "Personenbezogene Messung der UV-Exposition von Arbeitnehmern im Freien" vorgelegt, in der personenbezogene Messungen der UV-Expositionen von ArbeitnehmerInnen im Freien durchgeführt worden sind. Das Fazit dieser Studie: „Ständig im Freien Beschäftigte werden im Jahr um das 3,5- bis 5-fache höher UV exponiert als ständig im Gebäude Beschäftigte“ und „Die arbeitstäglichen UV-Expositionen bilden den Schwerpunkt als Anteil an der Jahresexposition.“ Sie ist im Internet verfügbar unter: http://www.baua.de/nn_5846/sid_41B812578AA533DA37E77FAC27A11E52/de/Publikationen/Fachbeitraege/F1777.html?__nnn=true
Nähere Informationen enthält auch die Broschüre der BAUA mit dem Titel "Licht und Schatten - Schutz vor Sonnenstrahlung für Beschäftigte", sie ist im Internet verfügbar unter: http://www.baua.de/nn_5846/sid_41B812578AA533DA37E77FAC27A11E52/de/Publikationen/Broschueren/A53.html?__nnn=true
Soweit nur ein kleiner Ausschnitt über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die Hautkampagne des DGUV e.V.
Der DGUV e.V. führt seit Januar 2007 die Kampagne Haut ( http://www.2m2-haut.de) durch. Diese Kampagne ist richtig und wichtig. Allerdings ist völlig unverständlich, weshalb natürliche UV-Strahlung im Rahmen dieser Kampagne nur im Zusammenhang mit der Freizeit eine Rolle spielt. Hautkrebs als arbeitsbedingte Erkrankung oder gar als Berufskrankheit, ausgelöst durch natürliche UV-Strahlung, kommt überhaupt nicht vor.
Überdies gibt es in der Kampagne keinen Hinweis auf präventive Maßnahmen gegenüber natürlicher UV-Strahlung bei der Arbeit. Textiler UV-Schutz, wie ihn beispielsweise die Australier praktizieren wird nicht erwähnt.
Die Betroffenen
Betroffen sind alle Beschäftigten, die im Freien arbeiten müssen und zwar
Die Forderung
Im Jahr 2007 wurde die Forderung nach Aufnahme von Hautkrebserkrankungen nach beruflicher UV-Expositon in die Liste der Berufskrankheiten-Liste erhoben:
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