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Zuletzt geändert am 18.02.2015
Die BG Holz und Metall (70) - … zweifeln ist berechtigt!
Teil 2: … und irgendwer aus der BGHM antwortet!
Sönke Bock wird gefragt und ein Herr Bachor antwortet
Wie bereits in der Vergangenheit sieht es Sönke Bock offensichtlich nicht als seine Aufgabe an, Antworten zu geben. Nicht, dass man erwarten würde, er müsste die Antworten selbst verfassen - es soll ja niemand überfordert werden. Forum-BG vermutet sogar, dass Sönke Bock die Antworten auch gar nicht kennt, obwohl er sie kennen müsste. Allerdings wäre zu erwarten - er sollte ja schließlich als alternierender Vorsitzender des Vorstandes und damit formal neben Wilfried Ehrlich die entscheidende Person in der BGHM -, dass er den Antwortbrief selbst unterschreibt. Dies könnte vielleicht auch den einen oder anderen Denkprozess einleiten, oder sollte Forum-BG nun zu optimistisch sein? Oder denkt Sönke Bock etwa, dass er, wenn er nicht unterschreibt dann auch nicht verantwortlich sei, weil Wilfried Ehrlich in einem Vorstandsbericht vor der Vertreterversammlung der BGHM erklärt hatte, dass die letzte Verantwortung bei Dr. Platz liege? Da könnte er aber gehörig im Irrtum sein! Dabei heißt es im § 35 SGB IV ganz zweifelsfrei:
(1) Der Vorstand verwaltet den Versicherungsträger und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen. In der Satzung oder im Einzelfall durch den Vorstand kann bestimmt werden, dass auch einzelne Mitglieder des Vorstands den Versicherungsträger vertreten können.
Im Informationsfreiheitsgesetz heißt es in § 7 Antrag und Verfahren im ersten Absatz:
(1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. …
Nun wird die "Behörde" BGHM eben auch von Sönke Bock als alternierenden Vorsitzenden vertreten und nicht von einem Herrn Bachor, der vielleicht ja davon träumen mag.
Vielleicht will Sönke Bock damit aber auch nur zeigen, dass ihn die Schreiber des Briefes irgendwo besuchen können? Oder weiß er es einfach nicht besser und outet sich damit - wieder einmal - als schlichter Geist und bestätigt damit nur einfach seine umfassende Unfähigkeit? Jedenfalls wäre er insoweit höchst wahrscheinlich mit Wilfried Ehrlich in bester Gesellschaft. Man kann darüber nur spekulieren.
Hier also das Antwortschreiben von Herrn Bachor:
Bachor verweigert, vermutlich von Dr. Platz und Wilfried Ehrlich so angewiesen, zu den Komplexen 2 und 3 einfach die Auskunft. Forum-BG Nr. 61 dürfte er wohl nicht kennen, sonst hätte er sich als Leser enttarnt, was Roland Trocha, wie bei Andreas Rentel, sicher zum Anlass genommen hätte, Dr. Platz um ein Disziplinarverfahren gegen Bachor zu bitten und nach den bisherigen Erfahrungen hätte der "ehrliche" Grundsatzausschuss, dem Sönke Bock und Wilfried Ehrlich ja mit angehören, sicherlich nicht gezögert und der Einleitung eines Disziplinarverfahrens zugestimmt. Davor wollte Herr Bachor sich wohl bewahren.
So viel zum Verständnis zum Informationsfreiheitsgesetz, wie es bei der BGHM besteht.
Allerdings ist der Sachverhalt, um den es geht, durchaus sowohl für die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie auch für die versicherten Betriebe bedeutsam. Insofern war es logisch, dass die Verfasser des ersten Schreibens nochmals nachfragten.
Teil 3: Genauere Fragen
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