Hauptmenü
Neues > 2012
Zuletzt geändert am 13.9.2012
Die BG Holz und Metall (17) - Der devote Grundsatzausschuss
Dass die, von der Geschäftsführung der BGHM, also von Dr. Platz angekündigten "organisatorischen Veränderungen" bei den Beschäftigten der BGHM Unruhe, Besorgnis und Unverständnis auslösen würden, das war zu erwarten. Insofern ist keineswegs verwunderlich, wenn sich Beschäftigte an die Personalvertretung - an ihre Personalvertretung - wenden. Insofern ist auch das Informationsblatt des GPR überhaupt nicht verwunderlich, in dem Folgendes zu lesen ist:
Verwunderlich ist aber, wenn die GF am 3.9.2012 die folgende Mitteilung ins Intranet stellt:
_________________________________________________________________________________________
Information der Geschäftsführung
03.09.2012
BGHM
Aufbauorganisation der BGHM
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
am 2. Juli 2012 haben wir Sie über Entscheidungen des Vorstandes und des Grundsatzausschusses zur Weiterentwicklung der Aufbauorganisation der BGHM informiert. Dem Umsetzungskonzept der Geschäftsführung hat der Grundsatzausschuss in seiner Sitzung am 29. August 2012 zugestimmt.
Die Zentrale Führungs- und Leitungsebene bilden die Hauptabteilungen; diese werden in den Aufgabenfeldern Prävention und Rehabilitation jeweils unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst. Neben den Hauptabteilungen gibt es vier zentrale Stabsstellen.
Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Bezirksverwaltungen gehören zur Füh-rungsebene der Hauptabteilungsleiter. Es ist beabsichtigt, den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Bezirksverwaltungen zu einem späteren Zeitpunkt Personalentschei-dungsbefugnisse zu übertragen. Die bisherigen Bezirksverwaltungen Hamburg und Bremen werden zur neuen Bezirksverwaltung Hamburg-Bremen zusammengefasst; die Standorte bleiben bestehen. Über die Zusammenlegung weiterer Bezirksverwaltungen wird von Fall zu Fall entschieden.
Die Gleichstellungsbeauftragte und der Gesamtpersonalrat sind über die Beschlüsse des Grundsatzausschusses informiert und werden in die weitere Umsetzung eingebunden. Die weiteren Schritte zur Umsetzung erfolgen im Laufe des Monats September. Das neue Organigramm und eine Aufstellung der Organisationeinheiten mit Zuordnung der bisherigen Abteilungen und der Beschäftigten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Albert Platz Dr. Wolfgang Römer Michael Schmitz
_________________________________________________________________________________________
Solche Formen der Information von Personalvertretung und Beschäftigten werden üblicherweise als Provokation verstanden und sind in den meisten Fällen auch als eine solche gemeint. In Betrieben und Verwaltungen reagieren die Interessensvertretungsorgane der Beschäftigten auf derartige Provokationen dann auch entsprechend scharf.
Das Besondere am vorliegenden Fall der BGHM liegt darin, dass die Geschäftsführung um Dr. Platz die Provokation plant und vorbereitet und der "ehrliche" Grundsatzausschuss des Vorstandes der Selbstverwaltung die Aktivitäten der Geschäftsführung absegnet. Eine Arbeitsteilung, wie man sie nicht so häufig antrifft. Die verantwortlichen Entscheidungsträger nicken die Vorlagen - meist Tischvorlagen, damit man auch ganz gewiss nicht zu lange vorher sich mit den Fragen befassen kann/muss - durch und sehen in dieser Art auch womöglich noch eine Entscheidungserleichterung.
Der "ehrliche" Grundsatzausschuss hat also entschieden, im Sinne von Dr. Platz und seinen Kompagnons und man stellt sich die Frage, haben die Mitglieder des "ehrlichen" Grundsatzausschusses auch nur einen Gedanken an die zu treffenden Entscheidungen verschwendet? Haben dem Grundsatzausschuss die Unterlagen, die von Dr. Platz und Kompagnons angekündigt wurden überhaupt vorher vorgelegen? Haben sie tatsächlich Kenntnis, wie "das neue Organigramm und die Aufstellung der Organisationeinheiten mit Zuordnung der bisherigen Abteilungen und der Beschäftigten" aussehen sollen? Haben sie über schnell an die Wand projizierte Charts hinaus eigentlich schriftliche Unterlagen, anhand derer sie sich die Organisationsplanungen auch verdeutlichen und nachvollziehbar machen können?
Wohl kaum, denn sonst hätten diese Materialien ja auch mit der gleichen Veröffentlichung im Intranet, der Interessensvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten sowie allen Beschäftigten mitgeteilt werden können. Organisationspläne mag es ja geben, aber nicht für die Selbstverwaltung, den Gesamtpersonalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte. Sie werden in der Schublade von Dr. Platz und seiner Kompagnons liegen und fallweise zur Überraschung der Selbstverwaltung und zur schnellen Umsetzung hervorgeholt.
Vom "ehrlichen" Grundsatzausschuss ist hier - wieder - ein Bückling gegenüber der Geschäftsführung vollzogen worden. So etwas kennt man eigentlich nicht von verantwortlich und selbständig handelnden Funktionsträgern, sondern nur von devoten, inkompetenten Durchwinkern. Insofern ist es an der Zeit, sich die Mitglieder dieses Grundsatzausschusses einmal genauer anzusehen und zu fragen, ob und gegebenenfalls in welcher Abhängigkeit sie möglicherweise gegenüber dieser Geschäftsführung stehen, die sie in schon eigentümlicher Weise hoffieren. Schauen wir uns die Mitglieder dieses Ausschusses ein wenig genauer an und lesen, was sie über sich bzw. was offiziell über sie durch Institutionen im Internet veröffentlicht wurde:
Wie sehr man sich bei solchen Einschätzungen täuschen kann, zeigt gerade der Umgang des "ehrlichen" Grundsatzausschusses mit Beschlussvorlagen der Geschäftsführung um Dr. Platz. Aber vielleicht können Eva von der Weide und Sönke Bock nicht mehr frei und selbständig entscheiden. Sollten sie sich ihre Entscheidungen etwa bei der Vorstandsverwaltung der IGM in Frankfurt abzuholen haben? Das wäre eher ungünstig für die beiden, denn die Haftung läge trotz möglicher Zusagen für die Übernahme von Anwaltskosten durch die IG Metall auch weiterhin bei ihnen. Es sei hier nur an das vorliegende Gutachten erinnert.
Da wird ein Jurist des Hauses, der für Dr. Platz die Vorarbeiten für die Strafanzeigen geleistet hat und von Dr. Platz nunmehr als Hauptabteilungsleiter für den Bereich Personal vorgeschlagen wird, ohne Nachfrage nach seinen Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich Personalführung und Personalorganisation ernannt. Dass es da eigentlich einen langjährig erfahrenen Personalleiter gegeben hat und gibt, der nun "irgendwohin" weggelobt oder sonst wie entsorgt werden muss, fällt niemandem auf. Der Grundsatzausschuss bestätigt den Vorschlag Dr. Platz einstimmig und wählt einen Mann, bei dem sich nach Angaben von Personalräten, die Personalerfahrungen darin erschöpfen, dass er ca. 50 Personalakten der Autoren - darunter auch solcher von ehemaligen BG Metall Nord-Süd - von Verlagsobjekten zusammenträgt, um Beweismittel zu sammeln, dem aber die Richtlinien für die Beschaffung von Informationsschriften "völlig entgehen".
Da wird weiterhin eine Person zum stellvertretenden Leiter im Bereich Prävention mit dem Aufgabenbereich Betriebsbetreuung bestätigt, der sich gerade durch die massive Beschneidung der Betriebsbetreuung einen Namen gemacht hat. Der die schriftlichen Informationen der BG für die Betriebe massiv verringert hat und der sich fragen lassen muss, ob ihm der Anstieg der Unfallzahlen eigentlich nicht aufgefallen ist. Der sich weiterhin fragen lassen muss, ob es nicht eventuell einen Zusammenhang zwischen den gestiegenen Unfallzahlen, den gleichzeitig reduzierten finanziellen Mitteln für die Betriebsbetreuung sowie seinem Agieren bei der BGHM geben könnte?
Solche Fragen scheinen den Mitgliedern des "ehrlichen" Grundsatzausschusses fremd zu sein. Sie üben sich in Verbeugungen vor Dr. Platz, wie sie von Wilfried Ehrlich in schon grotesker Weise vorgemacht werden (s. BG Holz und Metall (15)). Es muss auch hier vielleicht wieder daran erinnert werden: Nach Sozialgesetzbuch und nach Satzung ist es die Selbstverwaltung die BGen verwaltet und die hierfür auch die Verantwortung trägt.
Schließlich sind die vom "ehrlichen" Grundsatzausschuss am 29.8.2012 getroffenen Entscheidungen nicht völlig unabhängig von den Strafanzeigen zu sehen. Insofern könnte es für die Mitglieder des "ehrlichen" Grundsatzausschusses noch ein jähes Erwachen geben. Zwischenzeitlich sollte ja die Sonderveranstaltung für die Selbstverwaltung mit dem Ziel, dass die Selbstverwaltungsmitglieder das von ihnen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten auch tatsächlich verstehen soweit vorüber und verdaut sein um die im Gutachten dargestellten Sachverhalte mit dem Eigenhandeln in einen gewissen Kontext zu bringen.
Die Entscheidungen des "ehrlichen" Grundsatzausschusses stellen jedenfalls eine Brüskierung der Beschäftigten der BGHM, einen Affront gegenüber dem Gesamtpersonalrat sowie gegenüber den örtlichen Personalräten und ein Kaltstellen der Gleichstellungsbeauftragten dar. Damit sind die besten Voraussetzungen dafür geschaffen worden, eine erfolgreiche Arbeit der BGHM für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sabotieren. Damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen worden, die Selbstverwaltung in der laufenden Wahlperiode endgültig zum Wurmfortsatz der Geschäftsführung zu degradieren.
All diejenigen, die schon länger glauben, die Arbeit der Unfallversicherung könnte ohne die Existenz der Selbstverwaltungsorgane wesentlich besser und reibungsloser funktionieren dürfen sich wiederum bestätigt sehen. Bestätigt sehen dürfen sich diejenigen, denen ein einziger Unfallversicherungsträger - wie in Österreich bereits existent - als völlig ausreichend und effektiv erscheint. Wir dürfen gespannt sein, wann es den ersten Vorschlag dieser Art von Dr. Breuer vom DGUV e.V. gegenüber der Politik geben wird.
Wer, wie die BGHM, sein qualifiziertes Personal zum DGUV e.V. abordnet und dafür solches ohne Fachkenntnisse und ohne Erfahrungen einsetzt, der riskiert in der Tat mittelfristig einen Kollaps und der erzwingt einen Bedeutungszuwachs des Dachverbandes. Wer möchte schon auf einen zwar machtbesessenen, aber rechtlich inkompetenten Hauptgeschäftsführer einer BG setzen, der noch dazu seine qualifizierten Zuarbeiter durch Gefälligkeitshelferlein austauscht und das alles ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Stellenausschreibungen und ohne Berücksichtigung von Bewerbungen anderer qualifizierter Bediensteter.
Untermenü