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Berufskrankheiten > Die Liste der Berufskrankheiten
Zuletzt geändert am 3.11.2008
Der Hintergrund:
SGB VII § 9 Abs. 8:
Die Unfallversicherungsträger wirken bei der Gewinnung neuer medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere zur Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts mit; sie sollen durch eigene Forschung oder durch Beteiligung an fremden Forschungsvorhaben dazu beitragen, den Ursachenzusammenhang zwischen Erkrankungshäufigkeiten in einer bestimmten Personengruppe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit aufzuklären.
Mit der Gründung des DGUV e.V. hat sich für dessen Mitglieder, also die BGen und die Unfallkassen, etwas geändert:
Der DGUV e.V. hat mit § 2 seiner Satzung Aufgaben der BGen übertragen erhalten:
§ 2 Zweck, Aufgaben
(4) Der Verband nimmt unter grundsätzlicher Wahrung der Selbstständigkeit seiner Mitglieder und deren gesetzlicher Aufgaben und Pflichten insbesondere folgende Aufgaben wahr:
3. Koordinierung, Durchführung und Förderung der Forschung auf den Gebieten ... und der Kompensation
4. Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts
9. Klärung von allen grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie ...
Der DGUV e.V. hat sich also aktiv um die Ermittlung von gesundheitlichen Gefährdungen zu bemühen und die Frage zu klären, ob es sich dabei um Berufskrankheiten handelt.
Er hat hierzu die Forschungsergebnisse anderer Einrichtungen (BAuA, Gewerbeärzte, Universitäten etc.) zur Kenntnis nehmen, ebenso wie internationale Forschungsergebnisse.
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